Autorun Manager - kostenlose, leistungsfähige und zuverlässige Startup Manager. Ermöglicht volle Kontrolle über alle Autostart-Programme und Funktionen auf Ihrem Computer. Mit Manager Online Solutions Autorun Manager sofort machen kann nur einem Klick erhalten eine vollständige und genaue Informationen über alle Komponenten, die mit dem System zu starten und in gewisser Weise kann seine Funktion beeinträchtigen. Nahezu alle Arten von Malware fanden die letzten 7-10 Jahre, verwenden verschiedene Mechanismen, um "verbindlich" auf dem infizierten System des Benutzers. All dies können Sie zu überwachen und zu kontrollieren, und vor allem - ohne dass jemand keine Hilfe entschärfen, vospolzovavshisdannoy Programm. Die Funktionalität der Autorun Manager: Bekämpfung von Rootkits (Rootkits) durch Erkennen versteckten Schlüssel und Einträge in der Registry, dank der direkten Analyse von Registry-Daten, ohne die OS-System-Funktionen, volle Unterstützung für Beseitigung und Verwertung LSP-Filter (Layered Service Provider), um die Umstrukturierung der Kette Anbieter, permanent Aktualisierung von Informationen über die möglichen Wege der Inbetriebnahme, durch die Analyse des "wilden" (in-the-wild) Malware, Unterstützung für nahezu alle bekannten Methoden der automatischen Download über die Registrierung oder spezielle Verzeichnisse, automatische Definition von "Features" der benutzerspezifischen Einstellungen, die Überprüfung der digitalen Signaturen der Dateien , Farbe und markieren Sie die Status-Dateien für eine schnelle und intuitive Wahrnehmung, Filterung Zustände detektierten Objekte; Wildcard-Suche mit einer der Parameter in allen Anzeige-Modi, Ausgabe von zusätzlichen Informationen für jeden Objekttyp, zeigt detaillierte Informationen über die Dateien, ihre Verfügbarkeit und Möglichkeiten für den Zugriff auf sie vorübergehend deaktivieren Sie die Registry-Objekte oder Dateien, ohne irgendwelche zusätzliche Tasten oder Unterordner, generiert der Report-Datei zwei Arten (Text und html) mit allen Informationen über den Start.
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